
DAS RUNDUM-
SORGLOS-PAKET
Regelmäßige Wartungen und Inspektionen sind für den reibungslosen Einsatz Ihres Fahrzeugs unerlässlich – kommen aber in der Regel unpassend und können mit hohen Kosten verbunden sein. Doch sollten diese nicht rechtzeitig durchgeführt werden, kann dies zum Garantieverlust und im schlimmsten Fall zum Ausfall des Fahrzeugs führen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch oft mit ungeplanten Zusatzkosten verbunden! Starten Sie mit dem Service-Zusatzpaket NISSAN CARE for you für Privatkunden* in eine sorgenfreie Zukunft.
*NISSAN CARE FOR YOU umfasst folgende Bestandteile:
NISSAN 5* ANSCHLUSSGARANTIE:
Mit einer NISSAN 5* Anschlussgarantie fahren Sie nach Ablauf der 3-jährigen Neuwagengarantie entspannt weiter und sind vor unerwarteten Reparaturkosten im Rahmen der Garantiebedingungen umfangreich geschützt. Weitere Infos zur NISSAN 5* Anschlussgarantie finden Sie hier.
NISSAN SERVICE+ WARTUNGSVERTRAG:
Der NISSAN SERVICE+ Wartungsvertrag beinhaltet die Durchführung der regelmäßigen Wartungsarbeiten gemäß Nissan Wartungsprogramm zu den vorgeschriebenen Intervallen. Das ist die einfachste Möglichkeit, Ihrem Fahrzeug die Wartung zu geben, die es verdient. Weitere Infos zum NISSAN Service+ Wartungsvertrag finden Sie hier.
NISSAN ASSISTANCE – IHRE MOBILITÄTSGARANTIE:
Egal wo, egal wann und egal wie alt Ihr Nissan ist: Falls es zu einer Panne oder einem unfallbedingten Schaden an Ihrem Nissan kommen sollte, ist die NISSAN Assistance – Ihre Mobilitätsgarantie für Sie da. Ein Anruf bei der 24-Stunden-Servicehotline genügt und unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Weitere Infos zu NISSAN Assistance finden Sie hier.
NISSAN GARANTIE:
Abhängig von der Vertragsdauer greift entweder die Herstellergarantie (36 Monate) oder die Hersteller- und Anschlussgarantie (48 Monate). Weitere Infos zur NISSAN Garantie finden Sie hier.
**NISSAN CARE FOR BUSINESS umfasst folgende Bestandteile: NISSAN CARE Wartung und Verschleiß: Hierbei handelt es sich um das Full-Service-Paket, welches die Garantie, die Wartung, den Verschleiß und die HU/AU beinhaltet. Zusammen mit dem Leasing von Nissan Financial Service und der Reifenversicherung stellen diese 3 Komponente das NISSAN CARE FOR BUSINESS dar. NISSAN CARE Wartung & Verschleiß ist ein Kombi-Produkt der Cardif Allgemeine Versicherung und der Cardif Service GmbH, Friolzheimer Str. 6, 70499 Stuttgart, in Kooperation mit den Nissan Financial Services. Gilt nur bei teilnehmenden Nissan Partnern. Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Details zum Servicepaket NISSAN CARE Wartung & Verschleiß entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Übersicht der einzelnen Bestandteilen von NISSAN CARE FOR BUSINESS
Garantie: Abdeckung der Reparaturkosten aller wichtigen Bauteile nach Ablauf der Herstellergarantie
Wartung: Übernahme aller vom Hersteller vorgegebenen, fälligen Inspektions- und Wartungsdienste (Service)
Verschleiß: Übernahme der Kosten für den Austausch von Verschleißteilen bei normaler Abnutzung (sofern kein Unfall oder äußere Fremdeinwirkung die Ursache ist)
HU und AU: Übernahme der Kosten für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Reifenversicherung: Abdeckung von Schäden für alle am Fahrzeug montierten Reifen
Leasing: Kilometer-Leasingvertrag der Nissan Financial Services mit flexibler Auswahl von Laufzeit und Laufleistung
***NISSAN CARE Wartung und Verschleiß ist das Full-Service-Paket, welches die Garantie, die Wartung, den Verschleiß und die HU/AU beinhaltet. Zusammen mit dem Leasing von Nissan Financial Service und der Reifenversicherung stellen diese 3 Komponente das NISSAN CARE FOR BUSINESS dar.NISSAN CARE Wartung & Verschleiß ist ein Kombi-Produkt der Cardif Allgemeine Versicherung und der Cardif Service GmbH, Friolzheimer Str. 6, 70499 Stuttgart, in Kooperation mit den Nissan Financial Services. Gilt nur bei teilnehmenden Nissan Partnern. Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Details zum Servicepaket NISSAN CARE For You entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
****Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.
*****Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und ohne Zusatzausstattung und Verschleißteile ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
*Die angegebenen Verbrauchswerte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.
**Verbrauch, CO2 Emissionen: Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und ohne Zusatzausstattung und Verschleißteile ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z.B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Stromverbrauch, die CO₂Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
Abbildungen zeigen Sonderausstattung.